Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Wir verkaufen und liefern als Großhandelsunternehmen ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen, an Gewerbetreibende sowie gewerbliche Großverbraucher (folgend Kunde genannt). Die von uns angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingung werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Änderungen und Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Bestimmungen aus mit uns direkt abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen und Einzelverträgen gehen, soweit einschlägig, diesen Bedingungen vor.
§ 2 Angebot | Vertragsschluss
Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend. Alle Preise sind Tagespreise, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Unser Lieferschein gilt als Auftragsbestätigung. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäftes durch uns.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung.
§ 3 Lieferung | Abnahme
Gegenüber Kunden sind wir in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle eines Lieferverzugs und Verstreichen einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, hat der Kunde das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Der höheren Gewalt gleich stehen alle Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich ob durch betriebliche oder außerbetriebliche Umstände bedingt.
Wir sind aus wichtigem Grund berechtigt, dem Kunden einseitig die Bestellberechtigung zu verweigern bzw. zu entziehen dies gilt insbesondere, wenn die Bonität des Kunden nicht die Gewähr dafür bietet, dass Rechnungen bei Fälligkeit bezahlt werden.
Sollte über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, verliert der Kunde automatisch zu dem Zeitpunkt der Antragstellung die Berechtigung, Angebote zu erfragen und Bestellungen abzugeben. Der Kunde hat uns sofort darüber zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt.
§ 4 Preise | Zahlungsbedingungen
Die Verkaufspreise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Nettopreise in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass wir spätestens 10 Arbeitstage nach Rechnungsdatum über den Betrag verfügen können. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Wechsel werden nicht akzeptiert.
Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug am Fälligkeitstag ein. Alle in diesem Zusammenhang durch die Rückgabe der Lastschrift verursachten Gebühren und Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.
Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei verspäteter Zahlung hat der Kunde vom Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, es sei denn, er weist einen niedrigeren Schaden nach. Zusätzlich können Mahnkosten von 15,- € erhoben werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung des Kunden sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse können wir die sofortige Zahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Kunden ohne Rücksicht auf deren vereinbarte Fälligkeit verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 10 Tagen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 5 Versand | Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
Auf Beanstandungen wegen einer Differenz zwischen den gelieferten und den auf den Transportpapieren angegebenen Mengen oder offensichtlichen Transportschäden an der Ware wird nur eingegangen, wenn der Kunde sich beim Empfang der Ware die Beanstandung bescheinigen lässt und die Beanstandung bei oder sofort nach Empfang der Ware erfolgt.
§ 6 Verpackung
Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Bei Spezialverpackungen trägt etwaige zusätzliche Kosten der Kunde.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Dies gilt an jedem Ort und durch jeden Besitzer unseres Eigentums.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 8 Gewährleistung | Schadensersatz |Haftung
Der ordnungsgemäße Empfang der Ware ist bei deren Erhalt zu quittieren. Grundsätzlich gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Die Anzeige von Mängeln hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen, sofern der
Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist. Im Falle von Reklamationen sind festgestellte Schäden (z. B. Transportschäden) an der gelieferten Ware unverzüglich telefonisch oder per E-Mail unter info@ahnert.gmbh uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.
Soweit der Vertragspartner Mängel der Ware nicht unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Std. ab Abnahme der Ware, rügt, ist jede Haftung insbesondere für Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.
Bei trotz ordnungsmäßiger Untersuchung der Ware nicht erkennbarer Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch acht Tage nach Anlieferung der Ware geltend zu machen.
Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Unsere Gewährleistungspflicht besteht auch nicht bei unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden.
Wir haften nicht für natürlichen Transportschwund oder handelsübliche Schwankungen in der Beschaffenheit oder dem Aussehen der Ware.
Bei Vorliegen eines Sachmangels haben wir die Wahl im Rahmen der
Nacherfüllung den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder einen mangelfreien
Gegenstand zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von uns abgelehnt, ist der Vertragspartner berechtigt nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Das Rücktrittsrecht greift nicht, wenn der Mangel geringfügig ist. Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne Waren oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Unberührt bleiben hiervon die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs. Bei werkvertraglichem Mangel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten zur Last fällt oder sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Proben
Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere Institutionen, die kraft
gesetzlicher Regelung hierzu berechtigt sind, aus den von uns bzw. im
Streckengeschäft gelieferten Waren Proben beim Vertragspartner zuziehen, hat der
Vertragspartner darauf zu achten, dass der jeweilige Prüfer zu einer jeden Probe eine
versiegelte Gegenprobe zurücklässt und eine schriftliche Bestätigung über die
Probenentnahme ausstellt. Der Vertragspartner ist sodann verpflichtet, die Gegenprobe
sachgemäß und möglichst lange haltbar zu verwahren, uns unverzüglich über
die Probeziehung zu informieren und ihm eine Kopie oder eine Abschrift des
Probeentnahmescheins zu übermitteln.
Lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit
Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die
lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der
Vertragspartner verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei
dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder
Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Charge umfasst. Der Vertragspartner ist
ferner verpflichtet, die gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen
Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht. Entdeckt der
Vertragspartner bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder einen
Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder
ausschließt, so ist er verpflichtet, uns von der Mangelhaftigkeit einer ganzen
Charge unverzüglich zu informieren. Wir sind berechtigt, Schäden, die aus einer
Nichtanzeige entstehen, dem Vertragspartner anzulasten.
§ 9 Schlussbestimmungen
Gegebenenfalls von uns herausgegebene Preislisten und Ordersätze bleiben unser Eigentum und sind streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde bleibt bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung hinsichtlich aller Konditionen, Verkaufspreise und Rabatte für alle Sortimente und sonstigen Artikel zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Er ist auch verpflichtet, seine Mitarbeiter im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Siegburg und Erfüllungsort ist Unternehmenssitz in Lohmar.
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.